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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall bezüglich des Baurechts. A._ besitzt eine Villa, die zuvor als Bürogebäude genutzt wurde. Das Departement des Kantons Genf ordnete an, dass A._ eine Baugenehmigung beantragen müsse, um die Nutzung der Villa zu legalisieren. A._ reichte einen Antrag ein, der als Antrag auf Regelisierung behandelt wurde und schließlich genehmigt wurde. A._ legte Rechtsmittel ein, um die Genehmigung anzufechten, und beantragte auch eine Überprüfung der Entscheidung. Das Bundesgericht hat die Rechtsmittel abgelehnt und entschieden, dass das Departement zu Recht eine Baugenehmigung für die Nutzung der Villa verlangte und dass die Anforderungen des Brandschutzes gerechtfertigt waren.