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In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um eine kosovarische Staatsbürgerin, die wegen Betrugs und unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen verurteilt wurde. Das Bezirksgericht verhängte eine bedingte Geldstrafe und verzichtete auf eine Landesverweisung, während das Obergericht eine bedingte Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung von 5 Jahren anordnete. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil und wies die Beschwerde ab, da das öffentliche Interesse an der Landesverweisung die privaten Interessen der Beschwerdeführerin überwiegt. Außerdem wurde das Gesuch um kostenlose Rechtspflege und Vertretung abgelehnt.