Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Beschwerdeführer wurde wegen gewerbsmäßigem Betrug und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil und wies die Beschwerde ab. Es wurden keine Bundesrechtsverletzungen festgestellt. Die Vorinstanz hat die Tatbestände und Strafzumessung angemessen ermittelt und begründet. Das Gutachten eines Psychiaters wurde als überzeugend und schlüssig befunden.