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Das Bundesgerichtsurteil vom 12. März 2024 betrifft einen Rechtsstreit zwischen A._ und B._. A._ beauftragte die Anwaltskanzlei C._ bzw. Rechtsanwalt B._ im Jahr 2002 mit der Überprüfung von Vereinbarungen zwischen A._ und ihrem Ehemann. Aus dieser Überprüfung resultierte ein Gesellschafts- und Schenkungsvertrag zwischen A._ und ihrem Ehemann, der jedoch aufgrund fehlender Beurkundung im Belegenheitskanton einiger Grundstücke nicht wirksam war. Später einigten sich die Parteien auf die Aufhebung des Vertrags und die Rückübertragung einiger Grundstücke. A._ erhob Klage gegen B._ und verlangte Schadenersatz für den entgangenen Vertragsgegenstand. Das Bezirksgericht und das Obergericht wiesen die Klage ab. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und wies die Beschwerde von A._ ab. Das Gericht stellte fest, dass der Schaden, den A.__ angeblich erlitten hatte, auch eingetreten wäre, wenn der Vertrag wirksam gewesen wäre und die Grundstücke übertragen worden wären. Daher war der geltend gemachte Schadenersatzanspruch nicht gerechtfertigt.