Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In dem vorliegenden Fall geht es um A._, einen kosovarischen Staatsangehörigen, der im Januar 2019 einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der "Papyrus"-Operation gestellt hat. Er wird beschuldigt, mehrere gefälschte Dokumente vorgelegt zu haben, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das Gericht erkannte ihn schuldig, Dokumente gefälscht zu haben, jedoch nicht der illegalen Einreise, da er angab, bereits seit 2008 in der Schweiz zu leben. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken mit einer dreijährigen Bewährungsfrist. Das Gericht stellte auch fest, dass die Aussagen des Beschuldigten bezüglich seines Aufenthalts in der Schweiz zwischen 2008 und 2014 nicht glaubwürdig waren. A._ legte Berufung ein, die jedoch vom Gericht abgewiesen wurde. A.__ hat daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht, die vom Gericht abgewiesen wurde, da die Vorinstanzen keine offensichtlichen Rechtsverletzungen begangen haben.