Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_83/2023 vom 19. März 2024

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Der Beschwerdeführer, ein Lehrer an einer Kantonsschule, wurde aufgrund unprofessionellen Verhaltens gekündigt, unter anderem wegen der Teilnahme an einer illegalen Demonstration und einer polemischen Rede gegen die Corona-Maßnahmen des Bundesrates. Er beantragte die Feststellung der Widerrechtlichkeit der Kündigung und eine Entschädigung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wies die Klage ab, und das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung. Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung aufgrund hinreichender Mahnung und im öffentlichen Interesse gerechtfertigt war. Es wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer seine Treuepflicht als Lehrer verletzt und das Ansehen der Schule geschädigt hat. Das Gericht entschied, dass die Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit und die Kündigung verhältnismäßig waren.