Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_641/2023 vom 26. März 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines minderjährigen Jungen, dessen Mutter eine Aufenthaltsgenehmigung für ihn in der Schweiz beantragt hat. Die Mutter, eine togolesische Staatsangehörige, hatte ursprünglich eine Aufenthaltsgenehmigung für den Familiennachzug erhalten, doch der Antrag für ihren Sohn wurde abgelehnt, da er außerhalb der vorgeschriebenen Frist gestellt wurde. Das Bundesgericht bestätigte, dass die Ablehnung rechtens war, da keine besonderen familiären Gründe vorlagen, die den verspäteten Antrag rechtfertigen würden. Es kam zu dem Schluss, dass der Interessenausgleich zwischen dem Kind und den öffentlichen Interessen, die mit einer restriktiven Migrationspolitik und den Bedingungen für die Integration von Ausländern verbunden sind, eine Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung rechtfertigen. Das Gericht wies den Rekurs ab und verurteilte den Kläger zur Zahlung der Verfahrenskosten.