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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Person, die an einer nicht genehmigten Klimademonstration teilgenommen hat. Die Person wurde wegen Behinderung des öffentlichen Dienstes, Behinderung eines offiziellen Akts, Verstoß gegen Verkehrsregeln und Verstoß gegen das kantonale Übertretungsgesetz verurteilt. Das Gericht prüfte, ob die Verurteilung der Person eine Verletzung ihres Rechts auf Versammlungsfreiheit darstellt. Es stellte fest, dass die Ingewahrsamnahme gerechtfertigt war, da die Person wissentlich an einer nicht genehmigten Demonstration teilgenommen hatte. Das Gericht hielt fest, dass die Behinderung des Verkehrs und die damit verbundenen Probleme für die Öffentlichkeit von Bedeutung waren und daher die Freiheit der Beifahrer eingeschränkt werden konnte. Das Gericht bestätigte die Verurteilung und wies den Antrag der Person auf Freispruch oder Straffreiheit ab.