Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_569/2022 vom 20. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde gegen eine Baueinsprache. Der Beschwerdeführer, A.__, hatte beantragt, dass die Baubewilligung für den Bau einer Luft/Wasser-Wärmepumpe auf dem Nachbargrundstück verweigert wird. Er argumentierte, dass die Wahl der Wärmepumpe und ihr Standort das Vorsorgeprinzip verletzten. Die Vorinstanz hatte die Beschwerde abgewiesen und festgestellt, dass die gewählte Wärmepumpe die gesetzlichen Lärmimmissionsgrenzwerte einhielt. Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz den massgebenden Sachverhalt nicht offensichtlich falsch festgestellt habe. Auch sei die Wahl der Wärmepumpe und ihres Standorts nicht willkürlich erfolgt. Das Vorsorgeprinzip sei eingehalten worden. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.