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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen ausländischen Mann, der wegen mehrerer Straftaten verurteilt wurde, darunter versuchter sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Der Mann hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und beantragt, von den Anklagepunkten freigesprochen zu werden. Er argumentiert, dass das mutmaßliche Opfer in der Verhandlung ihre Aussage geändert hat und dass sie den sexuellen Übergriff selbst provoziert habe. Das Bundesgericht hat jedoch entschieden, dass die Beweislage ausreichend ist, um die Schuld des Angeklagten nachzuweisen, und dass die Entscheidung der Vorinstanz, ihn wegen versuchter sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu verurteilen, nicht willkürlich ist. Das Gericht hat auch entschieden, dass die Ausweisung des Angeklagten gerechtfertigt ist und dass seine persönliche Situation nicht so gravierend ist, dass eine Ausnahme von der Ausweisungsregelung gemacht werden sollte. Daher wurde das Urteil des Kantonsgerichts bestätigt.