Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall von A._, einem türkischen Staatsangehörigen, der illegal in die Schweiz eingereist ist und ursprünglich eine Aufenthaltsbewilligung erhalten hat. Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat seine Niederlassungsbewilligung widerrufen und ihn aus der Schweiz abgewiesen, da es eine Scheinehe annahm. A._ hat dann eine neue Ehe mit einer in der Schweiz ansässigen Landsfrau eingegangen, jedoch hat das Migrationsamt seine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abgelehnt und weitere Untersuchungen aufgrund des Verdachts einer Scheinehe eingeleitet. Das Migrationsamt hat schließlich die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abgelehnt und A._ aufgefordert, die Schweiz zu verlassen. A._ hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingereicht und argumentiert, dass das Migrationsamt seine Bewilligung zu Unrecht verweigert habe. Er beruft sich auch auf das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgelehnt und entschieden, dass die Nichterteilung der Aufenthaltsbewilligung keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens darstellt. Außerdem hat das Bundesgericht entschieden, dass die Indizien, die auf eine Scheinehe hindeuten, ausreichend seien und der Beschwerdeführer den Beweis für das Vorliegen einer echten Ehegemeinschaft nicht erbracht habe. Schließlich hat das Bundesgericht entschieden, dass das Verhalten des Migrationsamts nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und A.__ zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.