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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Firma, die Provisionen für Garantien und Baukosten aufgrund geplanter Bauvorhaben gebildet hat. Die Verwaltung hat diese Provisonen nicht anerkannt und die Firma hat dagegen geklagt. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Verwaltung und entschied, dass die Provisonen nicht gerechtfertigt waren. Die Firma muss daher die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.