Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_299/2023 vom 29. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde von A._ und B._ gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zug, I. Beschwerdeabteilung, vom 6. Juni 2023, in dem das Ausstandsgesuch gegen die Staatsanwältin Jacqueline Landolt abgewiesen wurde. Die Beschwerdeführer beantragten die Aufhebung des Beschlusses und die Gutheißung des Ausstandsgesuchs. In der Begründung ihrer Beschwerde werfen sie der Staatsanwältin vor, befangen zu sein und darauf abzuzielen, einen Freispruch für den Beschuldigten zu erwirken, basierend auf prozessualen Fehlleistungen und Äußerungen der Staatsanwältin. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Beschwerdeführer keine ausreichenden Gründe für einen Ausstandsgrund gemäß Art. 56 lit. f StPO darlegen und weist die Beschwerde daher ab.