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Das Bundesgerichtsurteil bezieht sich auf eine Beschwerde der Stiftung WWF Schweiz gegen die Plangenehmigung des Ausführungsprojekts für die Nationalstrassen SABA (Strassenabwasserbehandlungsanlagen) in St. Gallen. Die Stiftung WWF beanstandet insbesondere den Standort und die geplanten Ersatzmassnahmen für die SABA Ochsenweid, da dies das nahegelegene Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung beeinträchtigen könnte. Das Bundesgericht erkennt teilweise die Beschwerde an und fordert ergänzende Schutzmassnahmen in Bezug auf das Amphibienlaichgebiet. Es weist jedoch die weiteren Rügen betreffend die geplanten Standorte der SABA Grafenau und Hätterenwald ab und erachtet die Ersatzmassnahmen für die SABA Hätterenwald als ausreichend. Das Bundesgericht legt auch fest, dass das ASTRA die Kosten des Gutachtens tragen muss. Es weist die Sache im Übrigen an das ASTRA zurück, um die ergänzenden Massnahmen umzusetzen. Die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens werden dem Bundesverwaltungsgericht neu zugewiesen, und die Gerichtskosten und die Parteientschädigung werden teilweise geändert.