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Das vorliegende Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Person, die wegen verschiedenen Straftaten wie Diebstahl, Betrug und Unterschlagung verurteilt wurde. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz, in dem die Person schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Zudem wird die Ausweisung der Person für einen Zeitraum von fünf Jahren angeordnet. Die Person legt Beschwerde ein und macht geltend, dass ihre Verurteilung ungerechtfertigt sei und dass die Strafe zu hoch sei. Sie fordert auch, von der Ausweisung abzusehen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt das Urteil der Vorinstanz. Es hält fest, dass die Verurteilung der Person gerechtfertigt ist und die Strafe angemessen. Die Ausweisung wird ebenfalls bestätigt, da die Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.