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Das Bundesgerichtsurteil vom 25. März 2024 befasst sich mit einem Fall von einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, während einer tätlichen Auseinandersetzung den Beschwerdegegner mit einem Messer verletzt zu haben. Das Bezirksgericht sprach den Beschwerdeführer vom Vorwurf der Drohung frei, verurteilte ihn jedoch wegen einfacher Körperverletzung mit einer Waffe zu einer Strafe. Das Obergericht bestätigte diese Entscheidung. Das Bundesgericht hob das Urteil aufgrund eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück. Nach einer erneuten Verhandlung verurteilte das Obergericht den Beschwerdeführer erneut wegen einfacher Körperverletzung. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde gegen das Urteil ein und argumentierte unter anderem, dass die Beweiswürdigung des Obergerichts willkürlich sei. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt die Verurteilung des Beschwerdeführers. Das Gericht stellt fest, dass die Beweiswürdigung der Vorinstanz nicht offensichtlich unhaltbar ist und dass sich ein schlüssiges Bild ergibt, das die Täterschaft des Beschwerdeführers bestätigt.