Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall eines Mitarbeiters der schweizerischen Armee, A._, der eine Nebentätigkeit im Vorstand der Vereinigung zur Unterstützung, Verwaltung und Förderung des Patrouille des Glaciers (ASPdG) ausgeübt hat. Sein Arbeitgeber, das Commandement de l'instruction der Armee, hat ihm diese Nebentätigkeit untersagt und am Ende den Arbeitsvertrag gekündigt. A._ hat gegen diese Entscheidung beim Tribunal administratif fédéral Berufung eingelegt, die jedoch abgewiesen wurde. Daraufhin hat er das Bundesgericht angerufen. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass A._ durch sein Verhalten gegenüber seinem Arbeitgeber seine Pflichten der Sorgfalt und Treue verletzt hat, insbesondere durch das Nichtankündigen seiner Nebentätigkeit und das Geben falscher Angaben über die Vergütung. Diese Verletzungen rechtfertigen nach Ansicht des Gerichts eine Kündigung des Arbeitsvertrags. Das Gericht hat auch festgestellt, dass kein Mobbing gegen A._ stattgefunden hat. Daher wurde der Rechtsbehelf von A.__ abgelehnt und er wurde zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.