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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um einen Rechtsstreit bezüglich eines Site-Plans. Die Klägerin, A.__, ist Eigentümerin eines Grundstücks in Hermance, das sich in einem geschützten Bereich befindet. Die Klägerin hatte gegen den neuen Site-Plan der Gemeinde Einspruch erhoben, da dieser die Baufläche gegenüber dem alten Plan von 1979 um 45% reduzierte. Das Bundesgericht hat die Klage der Klägerin abgewiesen und entschieden, dass die Einschränkungen im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen. Die Klägerin konnte nicht auf die Rechte aus dem alten Site-Plan von 1979 pochen, da dieser ungültig geworden war. Das Bundesgericht stellte zudem fest, dass die Entschädigungsforderung der Klägerin aufgrund der Einschränkung der Baurechte nicht ausreichend war. Mögliche finanzielle Verluste aus einer möglichen Bauentwicklung könnten den Schutz des historischen Erbes nicht überwiegen. Darüber hinaus wies das Bundesgericht die Behauptung der Klägerin zurück, dass der Schutz eines roten Ahornbaums auf ihrem Grundstück willkürlich sei. Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung, den Baum zu schützen, nicht willkürlich war und den Interessen des historischen Dorfbildes diente. Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Klägerin nicht nachgewiesen hat, dass die Restriktionen ihrer Bauvorhaben unzumutbar waren. Das Gericht entschied, dass die Klägerin die Gerichtskosten tragen muss.