Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil befasst sich mit einem Rechtsstreit zwischen der Firma A.__ Sàrl und dem Departement für Wirtschaft und Gesundheit des Kantons Jura. Die Firma hatte aufgrund der COVID-19-Krise mehrere Schließungsentscheidungen erhalten und daher um finanzielle Unterstützung durch eine außerordentliche Hilfeleistung für von den Maßnahmen gegen die COVID-19-Epidemie betroffene Unternehmen ersucht. Das Departement gewährte der Firma finanzielle Vorschüsse für die Jahre 2020 und 2021, wobei die endgültige Abrechnung erst nach Vorlage der Jahresabschlüsse erfolgen sollte. Nach Überprüfung der Geschäftsabschlüsse für das Jahr 2021 stellte das Departement fest, dass die gewährten Vorschüsse ausreichten, um die unvermeidbaren Kosten des Jahres zu decken, und das restliche Geld in ein rückzahlbares Darlehen umgewandelt werden sollte. Die Firma legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein und ihr Antrag wurde abgelehnt. Die Firma hat daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt und behauptet, dass die Berücksichtigung einer Kreditrückzahlung als unvermeidbare Kosten ungerechtfertigt sei und dass die Entscheidung willkürlich sei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgelehnt und festgestellt, dass die Entscheidung des Kantonsgerichts nicht willkürlich war und auf den geltenden rechtlichen Grundlagen beruhte. Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Firma Möglichkeiten hatte, die Kreditrückzahlung als Maßnahme zur Reduzierung der unvermeidbaren Kosten zu berücksichtigen, was jedoch nicht getan wurde. Daher hat das Gericht die Entscheidung des Kantonsgerichts bestätigt und die Kosten des Verfahrens der Firma auferlegt.