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Die Helsana Accident SA hat gegen das Urteil des Kantonalen Gerichts des Kantons Genf vom 9. Mai 2023 (A/2458/2020 ATAS/323/2023) eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. In dem Fall geht es um die Frage der Leistungen der Unfallversicherung nach dem 12. Dezember 2017, insbesondere um das Recht auf eine Invalidenrente und die Übernahme der Kosten für die Einsetzung einer Hüftprothese und der anschließenden Behandlung. Die Vorinstanz hat teilweise zugunsten der Versicherten entschieden und ihr Anspruch auf eine Rente ab dem 1. Januar 2018 sowie die Übernahme der medizinischen Kosten für die Hüftprothesenimplantation anerkannt. Die Helsana Accidents SA bringt verschiedene Argumente gegen das Urteil vor, darunter die unvollständige und willkürliche Feststellung der Tatsachen durch das Kantonsgericht, die Verletzung ihres Anspruchs auf Anhörung und die unzureichende Begründung des Urteils. Das Bundesgericht hebt das Urteil der Vorinstanz auf und weist den Fall zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurück, da weitere medizinische Abklärungen erforderlich sind.