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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Angeklagten, der wegen wiederholter Betrugshandlungen, wiederholter Urkundenfälschung, gravierendem untreuem Verhalten und missbräuchlicher Ausübung des Berufs des Treuhänders verurteilt wurde. Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit dem COVID-19-Kreditprogramm der Regierung, durch das Unternehmen Darlehen gewährt wurden, durch das Einreichen gefälschter Bilanzen und Konten fälschlicherweise Kredite erhalten. Er hat das Urteil des Kantonsgerichts angefochten, das teilweise in seinem Sinne entschieden hat. Der Angeklagte bringt verschiedene Gründe vor, unter anderem eine Verletzung seines Rechts auf Anhörung, willkürliche Entscheidungen und eine fehlerhafte Strafzumessung. Das Bundesgericht weist den Großteil der Argumente des Angeklagten ab und bestätigt das Urteil des Kantonsgerichts. Es weist jedoch darauf hin, dass die Strafe wegen der teilweisen Rückzahlung der ergaunerten Gelder möglicherweise überprüft werden sollte.