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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall des Erbrechts. A und B sind die Kinder der Verstorbenen C und des Verstorbenen D. Das Erbe der Eltern wurde noch nicht aufgeteilt. Die Verstorbene war Eigentümerin eines Gebäudes, das hälftig in ihrem Eigentum und zur Hälfte gemeinsamer Besitz mit ihrem Mann war. A hat von der Verstorbenen einen Vorschuss auf sein Erbe erhalten, der noch nicht zurückgezahlt wurde. Zudem hat die Verstorbene in ihrem Testament festgelegt, dass das besagte Gebäude Teil des Erbes von B sein sollte. B hat eine Klage eingereicht, um das Erbe der Eltern aufzuteilen.
Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidungen der Vorinstanzen. Es stellt fest, dass die Forderung von A gegenüber der Verstorbenen nicht verjährt ist, da das Erbe erst nach dem Tod der Verstorbenen fällig wurde. Das Gericht kommt auch zu dem Schluss, dass die Indemnität für die Nutzung des Apartments durch B nicht in das Erbe einbezogen werden sollte. Schließlich weist das Gericht darauf hin, dass die neuen Bewertungen des Gebäudes durch den Kläger nicht ausreichen, um die bisherigen Schätzungen anzuzweifeln. Das Gericht weist daher das Rechtsmittel von A ab.