Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Die Klägerin A.______ hat eine Invalidenrente beantragt, da sie seit Januar 2016 aufgrund von Rheuma-Erkrankungen in ihrer Arbeit eingeschränkt ist. Das Amt für Invalidenversicherung des Kantons Freiburg hat den Antrag abgelehnt und eine Invaliditätsquote von 10% festgelegt. Das kantonale Gericht hat den Rekurs der Klägerin gegen diese Entscheidung ebenfalls abgewiesen. Die Klägerin legt nun Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragt die Zuerkennung einer vollen Invalidenrente ab dem 1. Januar 2018. Das Bundesgericht prüft den Fall und kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen rechtmäßig sind. Es bestätigt die Invaliditätsquote von 10% und weist die Beschwerde der Klägerin ab. Die Gerichtskosten werden der Klägerin auferlegt.