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Das Bundesgerichtsurteil vom 4. April 2024 betrifft den Widerruf und die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA für die Beschwerdeführer A.A._ und B.A._. A.A._ ist portugiesische Staatsangehörige und B.A._ ist brasilianischer Staatsangehöriger. Die Familie ist gemeinsam in die Schweiz eingereist und hat dort Sozialhilfeleistungen beantragt. A.A._ und B.A._ haben den Verein "I._" gegründet und sind als Pastoren tätig. Die Aufenthaltsbewilligungen der Familie wurden vom Migrationsamt des Kantons Schaffhausen widerrufen und die Familie wurde aufgefordert, die Schweiz zu verlassen. Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und das Obergericht des Kantons Schaffhausen haben die Beschwerden der Familie abgewiesen. Die Beschwerdeführer haben gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass weder A.A._ noch B.A.__ die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht gestützt auf eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit erfüllen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und die Kosten der Familie auferlegt.