Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_506/2023 vom 23. April 2024

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In dem vorliegenden Urteil des Bundesgerichts geht es um den Streit zwischen der Swisscom (Schweiz) AG und der politischen Gemeinde Wil sowie dem Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen. Die Swisscom betreibt adaptive Mobilfunkantennen in der Gemeinde Wil, die allerdings nachträglich mit einem Korrekturfaktor angepasst wurden. Die Gemeinde verlangt daraufhin ein ordentliches Baubewilligungsverfahren, während die Swisscom dies ablehnt und eine angepasste Version des Standortdatenblatts einreicht. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen bestätigt die Baubewilligungspflicht, woraufhin die Swisscom Beschwerde beim Bundesgericht einreicht. Das Bundesgericht entscheidet, dass ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden muss, um das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz der betroffenen Personen zu gewährleisten. Außerdem stellt das Bundesgericht fest, dass die Anwendung des Korrekturfaktors zu Leistungsspitzen führen kann, die deutlich über der bisherigen maximalen Sendeleistung liegen, und dass diese Änderung ein Interesse der Anwohnerschaft und der Öffentlichkeit an einer Kontrolle mit sich bringt. Daher wird die Beschwerde der Swisscom abgewiesen und die Kosten werden ihr auferlegt.