Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1277/2023 vom 26. März 2024

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Das Bundesgerichtsurteil vom 26. März 2024 betrifft den Sachverhalt einer Falschbeurkundung durch A._. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Abtretungserklärung gefälscht zu haben, um der B._ AG einen unberechtigten Vorteil bei einem Zivilverfahren zu verschaffen. A._ wurde vom Bezirksgericht Lenzburg für schuldig befunden und verurteilt. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte das Urteil. In seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht rügt A._ eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung und eine unzulässige antizipierte Beweiswürdigung. Er bestreitet den Vorwurf der Falschbeurkundung und argumentiert, dass die rückdatierte Abtretungserklärung keinen Vorteil für die B._ AG gebracht habe. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt den Schuldspruch des Obergerichts. Die rückdatierte Abtretungserklärung erfülle den Tatbestand der Falschbeurkundung, da sie eine erhöhte Glaubwürdigkeit besitze und bei der B._ AG als wahr verwendet worden sei. Der Beschwerdeführer habe mit der gefälschten Urkunde einen unrechtmäßigen Vorteil anstrebte. Das Bundesgericht weist auch die Kritik des Beschwerdeführers an der Staatsanwaltschaft zurück, die die gestiegelten Unterlagen der B.__ AG nicht entsiegelt habe. Die Beschwerde wird abgewiesen und die Kosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.