Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_127/2023 vom 24. April 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Klage auf Änderung des Scheidungsurteils hinsichtlich der Ehegattenunterhaltszahlungen. Die Parteien hatten eine gemeinsame Vereinbarung getroffen, in der ein monatlicher Unterhaltsbetrag festgelegt wurde, der bis 2032 gezahlt werden sollte. Der Kläger reichte später eine Klage auf Änderung des Urteils ein und argumentierte, dass sich die finanzielle Situation der Beklagten aufgrund einer verminderten Mietbelastung verbessert habe. Das Gericht entschied, dass ein qualifizierter Konkubinat zwischen der Beklagten und ihrem neuen Partner bestehe und änderte das Urteil, indem es den monatlichen Unterhaltsbetrag reduzierte. Die Klägerin erhob daraufhin Beschwerde und argumentierte, dass der Konkubinat nicht qualifiziert sei. Das Bundesgericht entschied, dass das Gericht seinen Ermessensspielraum überschritten hat und dass der Konkubinatsstatus nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Das Gericht hob das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurück.