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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall zweier Personen, A._ und B._, die wegen der Ausführung rechtswidriger Handlungen im Auftrag eines ausländischen Staates (Art. 271 Abs. 1 StGB) verurteilt wurden. Das Urteil des Kantonsgerichts vom 22. Juni 2022 wurde von der Strafrechtskammer des Bundesstrafgerichts bestätigt, jedoch wurden die Strafen für A._ und B._ reduziert. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass die beiden Personen im Auftrag der Firma D._ unrechtmäßig Geldstrafen für Verkehrsdelikte in Italien eintreiben sollten. A._ und B._ haben beim Bundesgericht Rechtsmittel eingereicht und beantragt, dass das Urteil aufgehoben wird. Sie argumentieren, dass die Handlungen im Einklang mit dem schweizerischen Recht zur internationalen justiziellen Zusammenarbeit stattgefunden haben. Das Bundesgericht hält fest, dass eine Verurteilung nach Art. 271 Abs. 1 StGB den Grundsatz der Legalität (nulla poena sine lege) verletzt, da die betreffenden Handlungen nicht eindeutig gesetzlich geregelt waren. Aus diesem Grund werden A._ und B.__ freigesprochen und haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Anwaltskosten.