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Das Bundesgerichtsurteil vom 1. Mai 2024 befasst sich mit einem Fall, bei dem A._ beschuldigt wird, eine Frau auf seinem Motorroller zu ihrer Wohnung gefahren zu haben, um sie sexuell zu missbrauchen. Als die Polizei eingetroffen war, versuchte A._ die Polizeibeamten am Betreten seiner Wohnung zu hindern. Er weigerte sich, seinen Ausweis zu zeigen und leistete Widerstand bei seiner Verhaftung. Zudem verweigerte er einen Atemalkoholtest und eine angeordnete Urin- und Blutprobe. Das Appellationsgericht verurteilte ihn wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Hinderung einer Amtshandlung und Diensterschwerung. Das Bundesgericht weist die Beschwerde von A._ ab und bestätigt das Urteil des Appellationsgerichts. Es hält fest, dass die Vorinstanz willkürfrei festgestellt hat, dass A._ sich der angeordneten Massnahme widersetzt und den Zweck dieser Massnahmen vereitelt hat. Auch die Strafzumessung und die Genugtuungs- und Entschädigungsforderungen wurden vom Bundesgericht bestätigt.