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In dem Bundesgerichtsurteil geht es um die Zahlungspflicht der Militärsteuer im Jahr 2019. Der Beschwerdeführer, der im Jahr 2018 die Schweizer Staatsbürgerschaft erlangte, wurde für das Jahr 2019 zur Zahlung der Militärsteuer aufgefordert. Der Beschwerdeführer hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt und argumentiert, dass er aufgrund seines Alters nicht zum Militärdienst eingezogen werden könne und deshalb auch keine Militärsteuer zahlen müsse. Das Kantonsgericht hat der Beschwerde stattgegeben und entschieden, dass die Militärsteuer für das Jahr 2019 nicht zu entrichten sei, da eine Diskriminierung aufgrund des Alters vorliege. Die Bundesverwaltung für Steuern hat gegen dieses Urteil Beschwerde eingelegt und argumentiert, dass keine Diskriminierung vorliegt und das Kantonsgericht sich nicht auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berufen dürfe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheißen und das Urteil des Kantonsgerichts aufgehoben. Es hat entschieden, dass keine Diskriminierung vorliegt und die Zahlung der Militärsteuer für das Jahr 2019 bestätigt werden muss. Die Angelegenheit wird an das Kantonsgericht zurückverwiesen, um über die Kostenentscheidung zu entscheiden.