Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_430/2024 vom 6. Mai 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Mannes, dem vorgeworfen wird, eine Vergewaltigung begangen zu haben. Der Mann ist seit Januar 2024 in Untersuchungshaft. Sowohl das Tribunal des mesures de contrainte als auch das Bundesgericht haben bereits zuvor entschieden, dass die Haftfortdauer gerechtfertigt ist. Der Mann legt nun erneut Beschwerde beim Bundesgericht ein und argumentiert, dass er zu Unrecht in Haft gehalten wird und dass die Untersuchungshaft unverhältnismäßig ist. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt die bisherige Entscheidung, dass die Haftfortdauer gerechtfertigt ist.