Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_282/2024 vom 7. Mai 2024

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Sachverhalt: A. wurde in einem Verfahren des Bundesanwalts wegen mehrerer Straftaten beschuldigt und befand sich in Untersuchungshaft. Er beschwerte sich mehrmals über die Bedingungen seiner Haft bei verschiedenen Behörden und reichte Beschwerden ein. Die Behörden erklärten seine Beschwerden für unzulässig oder wiesen sie ab. A. legte daraufhin Rechtsmittel bei verschiedenen Instanzen ein, einschließlich des Bundesgerichts. Die letzte Entscheidung der 2. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs des Kantons Bern vom 1. Februar 2024 wies seine Berufung ab.

Erwägungen: Das Bundesgericht entschied, dass die Behandlung der Beschwerden des Rechtsmittels nicht den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Schweizerischen Bundesverfassung entsprach. Es stellte fest, dass der Rechtsmittelkläger das Recht auf eine wirksame Beschwerde hatte und dass die Behörden diese Beschwerde nicht angemessen behandelt hatten. Das Bundesgericht hob das Urteil des obersten Gerichtshofs des Kantons Bern auf und wies den Fall zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Behörden zurück. Es ordnete auch an, dass dem Rechtsmittelkläger die Kosten für das Verfahren erstattet werden.