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Der Bundesgerichtsurteil befasst sich mit einem Fall von versuchter Tötung. Die Beschwerdeführerin, A.__, wird beschuldigt, ihrem Ehemann ein Küchenmesser in den Bauch gestochen und ihn danach alleine in der Wohnung zurückgelassen zu haben. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Schaffhausen, hat die Beschwerdeführerin wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Die Beschwerdeführerin legt daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragt einen Freispruch. Die Erwägungen des Bundesgerichts betreffen hauptsächlich die Beweiswürdigung und die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Beschwerdeführerin und ihres Ehemanns. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass das Urteil der Vorinstanz nicht willkürlich ist und weist die Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin muss die Gerichtskosten tragen.