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Das Bundesgerichtsurteil vom 6. Mai 2024 befasst sich mit einer Angelegenheit betreffend Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Ehe (Unterhaltsbeitrag). In dem Fall haben sich B._ und A._ im Jahr 2010 verheiratet und haben drei volljährige Kinder. Die Ehefrau hat eine Klage eingereicht, in der sie unter anderem einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3'000 Fr. ab dem 1. April 2022 fordert. Der Ehemann hingegen fordert einen monatlichen Beitrag von 1'250 Fr. für die Ehefrau. In einer vorläufigen Entscheidung vom 7. Juni 2022 hat das Gericht den Ehemann verpflichtet, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2'350 Fr. ab dem 1. April 2022 zu zahlen. In einer weiteren Entscheidung vom 8. November 2022 hat das Gericht den monatlichen Unterhaltsbeitrag auf 1'500 Fr. festgelegt. Die Ehefrau hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und das Appellationsgericht hat den monatlichen Beitrag auf 1'600 Fr. von April bis August 2022, 1'900 Fr. von September 2022 bis August 2023 und 1'500 Fr. ab September 2023 festgelegt. Der Ehemann hat gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt und beantragt eine Reduzierung des monatlichen Beitrags ab September 2023 auf 1'400 Fr. Das Bundesgericht entschied, dass der Teil der Beschwerde bezüglich der Beiträge für die Zeiträume I und II abgewiesen werden muss, da der Ehemann die gleichen Beträge wie das Appellationsgericht erhalten hat. Das Bundesgericht hat jedoch festgestellt, dass das Appellationsgericht die Maxime der Disposition willkürlich angewendet hat, indem es einen monatlichen Betrag von 1'500 Fr. ab September 2023 festgelegt hat, obwohl nach den Anträgen des Ehemanns und der Bestätigung des Gerichts in erster Instanz der monatliche Betrag bei 1'500 Fr. liegen sollte. Das Bundesgericht hat daher das Appellationsgericht angewiesen, den monatlichen Beitrag auf 1'400 Fr. ab September 2023 festzulegen.