Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_572/2023 vom 8. Mai 2024

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Das Bundesgerichtsurteil vom 8. Mai 2024 betrifft den Fall eines jungen Mannes mit Mehrfachbehinderung, der eine Ergänzungsleistung zur AHV/IV beantragt hat. Seine Eltern sind in der Pflege und Betreuung des Sohnes tätig und haben dadurch einen Erwerbsausfall. Die Ausgleichskasse Zug hat die Kostenübernahme für den Erwerbsausfall abgelehnt, und das Verwaltungsgericht des Kantons Zug hat den Anspruch des Sohnes auf Ergänzungsleistungen teilweise bestätigt, aber die Höhe des Erwerbsausfalls der Mutter gekürzt. Der Beschwerdeführer legt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde ein und beantragt die volle Kostenvergütung. Das Bundesgericht prüft die Zuständigkeit und Eintretensvoraussetzungen und gelangt zu dem Schluss, dass die Beschwerde zulässig ist. Es prüft die geltend gemachten Rechtsverletzungen und stellt fest, dass die Vorinstanz Bundesrecht nicht verletzt hat. Das Gericht bestätigt die Kürzung des Erwerbsausfalls der Mutter und weist die Beschwerde ab. Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.