Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung. Der Beschwerdeführer, die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich, hatte die Arbeitslosenentschädigung eines Versicherten gekürzt, weil dieser eine Altersleistung von seiner ehemaligen Arbeitgeberin erhalten hatte. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hob den Entscheid der Arbeitslosenkasse auf und wies die Sache zur Neufestlegung der Arbeitslosenentschädigung zurück. Die Arbeitslosenkasse legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht entschied, dass die Altersleistung vollumfänglich von der Arbeitslosenentschädigung abzuziehen ist. Das Urteil des Sozialversicherungsgerichts wurde insoweit abgeändert. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschwerdegegner auferlegt und die Sache zur Neuverlegung der Parteientschädigung an das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich zurückgewiesen.