Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils:
Das Bundesgerichtsurteil befasst sich mit dem Fall eines Beschwerdeführers, der wegen mehrfacher Diskriminierung und Aufruf zu Hass gemäß Artikel 261bis Absatz 4 des Strafgesetzbuches verurteilt wurde. Der Beschwerdeführer hatte auf Facebook Beiträge veröffentlicht, in denen er sich abwertend über afrikanische Flüchtlinge und gleichgeschlechtliche Partnerschaften geäußert hatte.
Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob die Äußerungen des Beschwerdeführers die Tatbestandsmerkmale der Ethnie, Rasse und sexuellen Orientierung erfüllten. Es stellte fest, dass der Begriff "afrikanisch" im Kontext der Äußerungen als Sammelkategorie für verschiedene Ethnien verstanden werden kann. Ebenso erfüllten die Äußerungen des Beschwerdeführers den Tatbestand der Herabsetzung einer Personengruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.
Das Bundesgericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung die Meinungsäußerungsfreiheit, stellte jedoch fest, dass die Äußerungen des Beschwerdeführers über das hinausgingen, was in politischen Debatten zulässig ist. Es wies die Beschwerde daher ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz.
Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.