Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall, in dem A.A._ und ihre beiden Töchter C.A._ und B.A._, die alle nigerianische Staatsangehörige sind, die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung und die Abschiebung aus der Schweiz angefochten haben. A.A._ ist die Ehefrau und Mutter eines nigerianischen Beamten, der für eine internationale Organisation in Genf tätig war. B.A.__ leidet unter dem Down-Syndrom und hat eine komplexe angeborene Herzkrankheit. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt und Migration hat die Aufenthaltsbewilligung abgelehnt, da der Dienst des Ehemanns in Genf beendet ist und er in den Kosovo versetzt wurde. Das Gericht entschied, dass der Fall nicht so gravierend sei, dass eine Ausnahme gemacht werden sollte und die Familie daher abgeschoben werden könne. Die Rekurrentinnen legten Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragten, dass der Entscheid der kantonalen Behörde aufgehoben und ihnen eine Aufenthaltsbewilligung gewährt werde. Das Bundesgericht hat den Rekurs abgewiesen und die Kosten den Rekurrentinnen auferlegt.