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Das Bundesgericht wies den Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des Verfahrens ab. In dem Verfahren ging es um die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zweier Frauen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die vom Beschwerdeführer vorgelegten neuen Beweismittel nicht stichhaltig seien und deshalb keinen Einfluss auf die ursprüngliche Verurteilung haben. Das Gericht wies auch den Vorwurf des Beschwerdeführers zurück, dass seine Rechte auf ein faires Verfahren verletzt worden seien. Das Urteil des Bundesgerichts bestätigte somit die Entscheidung der Vorinstanz.