Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_15/2024 vom 21. Mai 2024

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Der Beschwerdegegner wurde beschuldigt, am Karfreitag, 2. April 2021, mit einer Geschwindigkeit von 86 km/h auf einer Strasse in Glarus unterwegs gewesen zu sein, obwohl dort eine Baustellenbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h galt. Nach einem Strafbefehl und einer Verurteilung wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln durch das Kantonsgericht Glarus wurde das ordentliche Strafverfahren gegen den Beschwerdegegner jedoch vom Obergericht des Kantons Glarus eingestellt. Die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus legte daraufhin Beschwerde ein, da sie die Entscheidung des Obergerichts für ungerechtfertigt hielt. Das Bundesgericht entschied, dass die Signalisation der Geschwindigkeitsbegrenzung für den Beschwerdegegner leicht und rechtzeitig erkennbar war und auch rechtmässig angeordnet wurde. Daher war der Beschwerdegegner verpflichtet, die Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten. Das Bundesgericht hob das Urteil des Obergerichts des Kantons Glarus auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Der Beschwerdegegner wurde verpflichtet, die Gerichtskosten zu tragen.