Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_143/2023 vom 15. Mai 2024

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Der Beschwerdeführer, A._, ist ein Schweizer Staatsbürger, der von C._ beschuldigt wird, bei einem illegalen Handel mit einer altorientalischen Stele involviert zu sein. Die Stele wurde in London von der Polizei beschlagnahmt und soll illegal aus B._ stammen. Der Beschwerdeführer wird beschuldigt, die Stele erworben zu haben, obwohl sie möglicherweise gestohlen wurde. Der Beschwerdeführer bestreitet die Vorwürfe und fordert die Rückgabe der Stele an ihn. Die Vorinstanzen haben jedoch entschieden, dass die Stele der Republik B._ zurückgegeben werden soll, da sie rechtmäßiger Eigentümer der Stele ist. Der Beschwerdeführer legte gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Beschwerde ein, welche abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten tragen, erhält jedoch keine Entschädigung für die entstandenen Kosten.