Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_510/2023 vom 16. Mai 2024

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Der Beschwerdeführer, ein Gastronom, führte das Restaurant "Gasthaus B." im Kanton Schwyz und weigerte sich, die Zertifikatspflicht gemäß der Covid-19-Verordnung besondere Lage 2021 umzusetzen. Daraufhin wurde sein Restaurant vorübergehend geschlossen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz wies die Beschwerde des Gastronomen ab, woraufhin dieser beim Bundesgericht Beschwerde einreichte. Der Gastronom rügte eine Verletzung seiner persönlichen Freiheit und der Eigentumsgarantie sowie der Bewegungsfreiheit nach Art. 31 BV. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und erklärte, dass die Zertifikatspflicht und die temporäre Schliessung des Restaurants nicht gegen die Grundrechte des Beschwerdeführers verstießen. Das Bundesgericht legte dar, dass die Zertifikatspflicht im öffentlichen Interesse der Gesundheit gerechtfertigt sei und die Schliessungsverfügung angemessen war. Daher wurden dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten auferlegt.