Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_540/2023 vom 3. Juni 2024

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Der portugiesische Staatsbürger A.__ hatte nach einem Unfall eine volle Invalidenrente erhalten. Als er das Rentenalter erreichte, erhielt er eine Altersrente in der Schweiz. Er war der Meinung, dass die Zeiträume, in denen er in Portugal gearbeitet hatte, in die Rentenberechnung einbezogen werden sollten. Das kantonale Gericht und die Rentenversicherung lehnten dies ab. Das Bundesgericht stellte fest, dass die rentenrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union anwendbar seien und die Rentenversicherung eine neue Berechnung vornehmen müsse, um festzustellen, ob das schweizerische oder das portugiesische Rentensystem für den Versicherten günstiger ist. Das Bundesgericht hob das Urteil des Kantonsgerichts auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Die Kosten des Verfahrens wurden der Rentenversicherung auferlegt.