Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Die Beschwerdeführerin A.__ hatte einen Gewaltausbruch, für den sie in Schuldunfähigkeit verurteilt wurde und eine stationäre therapeutische Behandlung erhielt. Das Obergericht des Kantons Solothurn verlängerte diese Behandlung um 15 Monate, da weiterhin ein Risiko für erneute Straftaten bestand. Die Beschwerdeführerin beantragte die Aufhebung dieses Beschlusses, machte aber keine konkreten Mängel im Gutachten geltend. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Verlängerung der therapeutischen Behandlung. Zudem wies es das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und auferlegte der Beschwerdeführerin die Gerichtskosten.