Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Angeklagte A._ war Aktionär und alleiniger Geschäftsführer der B._ SA, einem Unternehmen im Baugewerbe. Im Januar und Februar 2020 überließ er 50 % der Aktien der C._, die ihm zuvor ein persönliches Darlehen gewährt hatte, das er nur teilweise zurückgezahlt hatte. C._ erhielt auch eine Vollmacht über ein Bankkonto des Unternehmens bei der D._ SA. Am 27. März 2020 beantragte C._ im Namen der B._ SA einen Covid-19-Kredit bei der Bank, der am 1. April 2020 auf das Firmenkonto überwiesen wurde. Am selben Tag überwies A._ den Betrag auf sein persönliches Konto und dann 10'000.-- an C.__ mit dem Verwendungszweck "Darlehensrückerstattung".
Die erste Instanz verurteilte A._ wegen Betrugs, aber lehnte eine Verurteilung wegen Veruntreuung ab. Das Berufungsgericht sprach ihn frei. Die Staatsanwaltschaft forderte vor Bundesgericht seine Verurteilung wegen Betrugs und beantragte eine Geldstrafe und die Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre. Das Bundesgericht entschied, dass die Verurteilung wegen Betrugs aufrecht erhalten bleibt, da A._ den Covid-19-Kredit unrechtmäßig für persönliche Zwecke statt für das Unternehmen verwendet hatte. Es hob die Entscheidung der Berufungsinstanz auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Zusätzlich wurde entschieden, dass A.__ die Gerichtskosten zu tragen hat.