Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_108/2024 vom 12. Januar 2024

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Das Bundesgericht hat in einem Urteil zwei Beschwerden gegen Entscheidungen der SECO zur Rückforderung von Kurzarbeitsentschädigung abgewiesen. Die SECO hatte angeordnet, dass die Beschwerdeführer die unrechtmäßig erhaltenen Zahlungen zurückzahlen müssen, da sie nicht über ausreichende Arbeitszeitnachweise verfügten. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerden ab, da die Beschwerdeführer nicht nachweisen konnten, dass sie über ein geeignetes System zur Arbeitszeiterfassung verfügten. Die Richter hoben hervor, dass eine tägliche und in Echtzeit erfolgende Zeiterfassung notwendig sei, um den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung zu garantieren. Die Beschwerdeführer argumentierten unter anderem mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, da deren Mitarbeiter ohne Nachweis der Arbeitszeit Kurzarbeitsentschädigung erhielten. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass aufgrund fehlender Arbeitsnachweise eine Differenzierung gerechtfertigt sei. Die Kosten des Verfahrens wurden den Beschwerdeführern auferlegt.