Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_415/2022 vom 11. Juni 2024

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In diesem Fall geht es um eine teilweise Revision des Zonenplans und des Baureglements der Gemeinde Fully im Kanton Wallis. Der Gemeinderat hat Änderungen beschlossen, die unter anderem die Schaffung einer Wohnzone mit geringer Dichte in einem bisher landwirtschaftlichen Gebiet vorsehen. Diese Entscheidung wurde vom Staatsrat teilweise genehmigt, aber bestimmte Änderungen wurden abgelehnt. Mehrere Grundeigentümer haben gegen diese Entscheidung Beschwerde bei der kantonalen Verwaltungsgerichtskammer des Kantons Wallis erhoben, die diese abgelehnt hat. Die Eigentümer haben daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und weist die Beschwerde der Eigentümer ab, da die geplanten Änderungen nicht mit den Vorschriften zum Raumplanungsrecht vereinbar sind und insbesondere die Anforderungen an die Bauzonen-Eignung nicht erfüllen. Die Kosten des Verfahrens werden den Beschwerdeführern auferlegt.