Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der marokkanische Staatsangehörige A.__, der 2014 in die Schweiz eingereist war, erhielt am 29. September 2016 eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs nach seiner Heirat mit einer Schweizer Staatsbürgerin. Nach mehreren Trennungen und erneuten Zusammenführungen mit seiner Ehefrau endete die Ehe endgültig im April 2022. Das kantonale Amt widerrief daraufhin die Aufenthaltsbewilligung und ordnete die Ausreise des Betroffenen an. Der Betroffene legte Einspruch ein, der jedoch abgewiesen wurde. Das Kantonsgericht bestätigte die Ablehnung, da die Mindestdauer der ehelichen Beziehung von drei Jahren nicht erreicht wurde. Der Betroffene erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht und argumentierte, dass trotz der wiederholten Trennungen seine ernsthafte Absicht bestand, die Ehe fortzuführen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch ab, da keine der drei Phasen, in denen die Ehepartner zusammenlebten, die dreijährige Mindestdauer erreichte. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der Betroffene keine wesentlichen persönlichen Gründe vorbrachte, um seinen Aufenthalt in der Schweiz fortzusetzen. Die Beschwerde wurde abgelehnt, und der Betroffene wurde aufgefordert, die Gerichtskosten zu tragen.