Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_637/2023 vom 5. Juni 2024

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Der Beschwerdeführer, ein bosnischer Staatsbürger, lebt seit 1987 in der Schweiz und besitzt eine Niederlassungsbewilligung. Er hat zahlreiche strafrechtliche Verurteilungen, Geldstrafen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsgesetzgebung. Zudem hat er beträchtliche Schulden angehäuft, trotz Warnungen und Ermahnungen. Das Migrationsamt des Kantons Solothurn hat seine Niederlassungsbewilligung widerrufen und seine Ausweisung angeordnet. Der Beschwerdeführer hat beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht, die jedoch abgewiesen wurde. Das Gericht stellte fest, dass der Widerruf der Niederlassungsbewilligung gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Es bestätigte die rechtmäßige Ausweisung des Beschwerdeführers. Das Gericht wies auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung ab und legte ihm die Gerichtskosten auf.