Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_505/2023 vom 26. Juni 2024

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Bundesgerichtsurteil 9C_505/2023 – Zusammenfassung

Sachverhalt: A.A.__, eine 1981 geborene Hausfrau mit sechs Kindern, hatte 2012 einen Antrag auf Invalidenleistungen beim Office de l'assurance-invalidité (AI) des Kantons Genf gestellt. Die AI erkannte zunächst eine Erwerbsminderungsquote von 41 % und gewährte eine Viertelsrente. Ein Gericht stellte jedoch 2016 fest, dass sie ab Februar 2013 Anspruch auf eine halbe Rente hatte.

2016 beantragte A.A._ eine Erhöhung ihrer Rente aufgrund gesundheitlicher Verschlechterung. Ein medizinischer Bericht von 2021 stellte fest, dass ihre Arbeitsfähigkeit auf 20 % gesenkt war. Trotz dieser Feststellung wies die AI im September 2022 den Antrag auf Erhöhung der Rente zurück, da der Invaliditätsgrad nicht gestiegen war. A.A._ legte gegen diese Entscheidung bei der zuständigen Gerichtsbarkeit Berufung ein.

Erwägungen: Die Genfer Justiz bestätigte teilweise den Berufungsantrag und erkannte A.A.__ ab April 2016 Anspruch auf eine Dreiviertelsrente, nachdem der Exigibilitätsgrad der Hilfe durch ihren Ehemann von 30 % auf 20 % gesenkt wurde. Dieses Urteil wurde von der AI angefochten, da sie die Kenntnisse aus der Familieneinheit und die Belastungen des Ehemannes nicht ausreichend berücksichtigt sah.

Der Bundesgerichtshof prüfte die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen für die Berechnung des Exigibilitätsgrades der Hilfe des Ehemannes. Es stellte fest, dass die vorhergehenden Entscheidungen der Genfer Justiz zwar auf dem Bericht von 2021 basierten, jedoch das frühere Urteil von 2016 nicht adäquat in die Betrachtungen einbezogen hatten. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Beurteilung der Exigibilität nach dem investigativen Bericht von 2022 möglicherweise nicht ausreichend differenziert war.

Das Bundesgericht entschied, dass die früheren Erhebungen nicht das durch die Expertin erhobene Bild korrekt widerspiegelten und dass der Exigibilitätsgrad von 20 % als unzureichend eingestuft werden müsse. Der vorgelegte Bericht von 2022 war im Ausgangspunkt als voreingenommen beziehungsweise fehlerhaft zu betrachten.

Entscheidung: Das Bundesgericht hob das Urteil der Genfer Justiz auf und bestätigte die Entscheidung der AI, wodurch A.A._ keine höhere Rente zugesprochen wurde. Zudem wurden die Gerichtskosten der unterlegenen Partei, A.A._, auferlegt. Der Fall wurde zurück an die Genfer Justiz verwiesen, um Entscheidungen zu den Verfahrenskosten zu treffen.